Wer in die USA einreisen möchte, muss vorher einiges beachten. Nicht nur die erforderlichen Dokumente müssen für die Kontrolle am Flughafen vorliegen, sondern auch das Gepäck muss gemäß den Sicherheitsvorschriften gepackt werden. Aufgrund der strengen Kontrollen sollten USA-Reisende außerdem längere Wartezeiten am Check-in einplanen.
Erforderliche Dokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die USA einen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass, der ein Visum erforderlich macht. Im Rahmen des „Visa Waiver“-Programms ist mit einem neuen Reisepass nach den VWP-Anforderungen (in bordeauxroter Farbe und maschinenlesbar) eine visafreie Einreise möglich.
Kinder benötigen jeweils einen eigenen gültigen Kinderreisepass. Ein Visum ist für Kinder erforderlich, sofern ihr Kinderreisepass nach dem 26.10.2006 ausgestellt oder verlängert wurde. Kinderreisepässe, die vor diesem Datum ausgestellt wurden und ein Foto enthalten, berechtigen zur Einreise ohne Visum. Genaue Einzelheiten zu den Reisepass- und Visavorschriften erteilt das Auswärtige Amt. Zu beachten sind außerdem die aktuellsten Sicherheitsregelungen für USA-Flüge.
Wichtige Angaben für die Einreise
Ab November 2010 wird für die Ausstellung von Flugtickets in die USA und innerhalb der USA die Angabe des vollständigen Namens inklusive sämtlicher Vornamen, Geburtsdatum und Geschlecht des Reisenden benötigt. Fehlt eine dieser Angaben, kann die Buchung des Fluges bzw. die Ausstellung von Bordkarten abgewiesen werden. Dies gilt für alle Flüge in und aus der USA sowie inneramerikanische Flüge. Außerdem ist es erforderlich, dass Reisende eine Adresse angeben, unter der sie sich während ihrer USA-Reise aufhalten werden. Bei Nichtangabe kann Reisenden die Einreise verweigert werden.
Besonderheiten am Flughafen
Für die Einreise in die USA werden am Flughafen von jedem Reisenden die Fingerabdrücke digital eingescannt und außerdem ein Porträtfoto erstellt. Die Gepäckstücke werden am Flughafen durch die TSA (Transportation Security Administration), die Transportsicherheitsbehörde der USA, durchleuchtet. Diese Behörde ist 2001 im Rahmen des Gesetzes „Aviation and Transportation Security Act“ eingeführt worden und hat dieselben Befugnisse wie die Polizei.
Das Gepäck darf aus Sicherheitsgründen nicht vorher von den Reisenden abgeschlossen werden, um nachträgliche Kontrollen möglich zu machen. Es gibt jedoch auch spezielle TSA-Schlösser, welche es erlauben, das Gepäck abzuschließen, den behörden jedoch Zugang zu gewähren. Beim Packen sollte daran gedacht werden, dass sämtliche Gegenstände, sich sich im Gepäck befinden, leicht zugänglich sind. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln, Tieren und Pflanzen sind die zollrechtlichen Bestimmungen zu beachten.